Flurförderzeuge





 

 

Fahrausweise für Flurförderzeuge

Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der
Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge" (BGV D27, bisherige VBG 36) geregelt.

Da die Unfallverhütungsvorschrift eine Rechtsvorschrift ist, muß jeder Fahrer/-in eine
Ausbildung machen und den Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler) erwerben.

Wir bieten die Ausbildung (Stufe1), Zusatzausbildung (Stufe2) und die erforderliche
"jährliche Unterweisung" kostengünstig und nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften an.

Informationen dazu erhalten Sie unter:
Lehrbaustelle der Bauwirtschaft Kerschensteiner Straße 2 36179 Bebra
Tel.: 06622/9150823 (Herr Bierwirth)
Tel.: 06622/9150823 (Herr Schweyer)
Fax: 06622/919226
E-Mail: lehrbaustelle-bebra@t-online.de

 



Achtung! Nächster Termin:
 
08. - 10.05.2012

 

 
Download Anmeldeformular
 

Hier kannst Du
Informationen und Vorschriften
für das Führen von Flurförderzeugen
als PDF Dokument downloaden

BGG 925

BGR 234

Merkblatt M4

FFZ im öffentlichen Straßenverkehr

BGI 545

BGV A1

BGV D27

schriftlicher Fahrauftrag



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